Facebook-Aktion: Abmahnung wegen Comicbildern?

Ein Aufruf an Facebook-Nutzer, das eigene Profilbild gegen das eines Comic-Helden aus der Jugend auszutauschen, sorgt derzeit für Verwirrung. Viele User des sozialen Netzwerks machten bei dem Spaß mit und bebilderten ihre Avatare mit Kindheitserinnerungen. Nun gibt es Gerüchte, dass der Spaß ernsthafte und vor allem finanzielle Konsequenzen haben könnte. Angeblich müssten Personen, die bei der Aktion mitgemacht haben, mit Abmahnungspost von Anwälten rechnen. Stimmt das wirklich?

 
Facebook lebt bekanntermaßen von der Gemeinschaft. In Windeseile verbreiten sich bestimmte Aufforderungen von User zu User, Pinnwand zu Pinnwand. Nicht wenige Nutzer sind bereit, solchen gruppendynamischen Appellen nachzukommen. „Vom 15. bis 21. November solltet ihr euer Profilbild ändern. Nehmt den Comic-Helden eurer Kindheit… Ziel des Spiels ist es, keine echten Köpfe mehr zu sehen sowie eine Woche lang unsere Kindheit wieder aufleben zu lassen!" So und ähnlich der Wortlaut mehrerer Aufrufe, die in den vergangenen Tagen auf Facebook zahlreiche Nutzer dazu animierte, ihre Profil- gegen Comicbilder auszutauschen.
Doch offenbar ist es ratsam, nicht jeden Trend mitzumachen. Eigentlich sind die lustigen Bildchen von Donald Duck, Bugs Bunny oder Asterix nämlich urheberrechtlich geschützt. Nun häufen sich Warnungen innerhalb der Netzgemeinde, dass die Facebook-User gegen eben dieses verstoßen, indem sie ihr Profilbild durch eines ihres Comichelden ersetzen – ohne vorherigen, legalen Erwerb der Rechte. Und genau aus diesem Grund müssten sie nun mit Konsequenzen rechnen.
Nach anwaltlicher Auskunft könne es in der Tat durchaus sein, dass die Rechteinhaber an den Comic-Zeichnungen gegen Nutzer von Facebook rechtlich vorgehen - diese Möglichkeit sei sogar sehr wahrscheinlich. Die rechtlichen Grundlagen, auf die sich Rechteinhaber beziehen könnten, fänden sich im Urhebergesetz (UrhG). Demnach könnte der Urheber gemäß § 97 UrhG von einem Facebook-Nutzer die Beseitigung der Rechtsverletzung, das heißt die Löschung des verwendeten Comic-Bildes oder die Unterlassung verlangen - in diesem Fall müsste der Nutzer sich verpflichten, künftig das verwendete Bild nicht mehr zu nutzen. Gegebenenfalls kann der Rechteinhaber sogar Schadensersatz vom Facebook-Nutzer verlangen.
Doch nicht nur das: Falls der Facebook-Nutzer eine Abmahnung erhält, muss er gegebenenfalls auch die Abmahnkosten tragen. Diese beliefen sich in einfach gelagerten Erstfällen mit geringer Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro. Liegen die vorgenannten Voraussetzungen allerdings nicht vor, drohen im schlimmsten Fall sogar Abmahnkosten in Höhe von bis zu 1000 Euro.
Abgemahnte Facebook-Nutzer sollten sich in solchen Fällen nicht davor scheuen, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Sonst wird aus Spaß am Ende eben doch Ernst.



 

No hay comentarios:

Publicar un comentario

Welcome to Padawans Blogsite / Bienvenidos a Padawans Blog